Zahlungsverkehr
In einer modernen Wirtschaft erfolgen täglich viele Millionen von Zahlungsvorgängen. Sie finden entweder bar - d.h. durch Zahlung von Banknoten und Münzen - oder bargeldlos statt. Im inländischen und im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr spielen die Zentralbanken (Bundesbank) und die Banken die entscheidende Rolle, denn sie versorgen Wirtschaft und Bevölkerung mit dem nötigen Bargeld. Darüber hinaus wickeln sie bargeldlos Zahlungen ab, die im Kundenauftrag mittels Überweisung, Scheck oder Lastschriftverfahren von Konto zu Konto ausgeführt werden. Einen wesentlichen Aufschwung erlebte der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Bundesrepublik in den sechziger Jahren mit dem Übergang von der baren zur bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung; eine weitere Steigerung brachte die Einführung von eurocheque und -Karte. Wenn sich beispielsweise Zahlungen vom eigenen Wohnzimmer aus über Bildschirmtext oder mittels EUROCARD (eurocheque) bzw. mit Chipkarte an den Kassenterminals des Einzelhandels (Electronic Cash) weiter durchsetzen, wird sich der Anteil bargeldloser Zahlungen nochmals deutlich erhöhen.

Zeichnung
Schriftliche Verpflichtung zur Übernahme eines bestimmten Betrages neu emittierter, zum Verkauf angebotener Wertpapiere.

Zeitwert
Der Zeitwert einer Option errechnet sich aus der Differenz zwischen Optionspreis und Innerem Wert. Einflußgrößen bei Ermittlung des Zeitwertes sind die Restlaufzeit der Option und die erwartete Volatilität des zugrundeliegenden Bezugswerts. Je kürzer der Zeitraum bis zum Verfallstag und je geringer die Volatilität, desto niedriger ist der Zeitwert

Zentralbank
s. Deutsche Bundesbank

Zentralbankgeldmenge
s. Geldmenge

Zentralbankrat
Oberstes Gremium der Deutschen Bundesbank. Zusammensetzung:

Dem Zentralbankrat obliegen als unabhängigem Organ die geld- und kreditpolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung der Währung. Er legt die Höhe des Diskontsatzes, des Lombardsatzes, die Höhe der Rediskontkontingente sowie den Mindestreservesatz fest. Seiner Verantwortung unterliegt auch die Offenmarktpolitik.

Zentraler Kapitalmarktausschuß (ZKMA)
Seit 1957 bestehendes Gremium aus Vertretern der wichtigsten Emissionsbanken, der Deutschen Bundesbank und der Bundesregierung, das Empfehlungen zur Emissionsplanung der öffentlichen Hand sowie der Emittenten aus dem privaten Sektor ausspricht. Ziel ist es, mögliche Überlastungen des Marktes durch Neuemissionen zu vermeiden.

Zentraler Kreditausschuß (ZKA)
Setzt sich aus Vertretern der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft zusammen. Als beratender Ausschuß vertritt er die Gesamtinteressen der Kreditwirtschaft. In diesem Jahr hat der Bundesverband deutscher Banken, der Verband der Kreditbanken, den Vorsitz.

Zerobond
Anleihe, die nicht mit Zinskupons ausgestattet ist (Null-Kupon-Anleihe). Anstelle periodischer Zinszahlungen stellt hier die Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs und dem Emissionskurs den Zinsertrag bis zur Endfälligkeit dar. Der Anleger erhält demnach nur eine Zahlung: den Verkaufserlös bei einem vorzeitigen Verkauf oder den Tilgungserlös bei Fälligkeit. I.d.R. werden Zerobonds mit einem hohen Abschlag (Disagio) emittiert und im Tilgungszeitpunkt zum Kurs von 100% (zu Pari) zurückgezahlt. Je nach Laufzeit, Schuldnerbonität und Kapitalmarktzinsniveau liegt der Emissionskurs mehr oder weniger deutlich unter dem Rückzahlungskurs.

Zins
Entgelt für das Zurverfügungstellen von Geld und Kapital. Es gibt zahlreiche volkswirtschaftliche Lehrmeinungen zur Erklärung des Zinses. Eine der realistischsten dürfte sein, wonach sich der Zins aus einem Entgelt für die Liquiditätshergabe, einer Währungsentwertungsquote und einer Risikoprämie zusammensetzt.

Zinsabschlagsteuer
Spezielle Form der Kapitalertragsteuer. Von Zinsen aus verbrieften und nichtverbrieften Kapitalforderungen wird ein Zinsabschlag von 30%, bei Tafelgeschäften von 35% einbehalten. Er ist auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar. Im Rahmen eines Freistellungsauftrages für Kapitalerträge kann der Kunde jedoch im vorhinein die Aussetzung dieses Zinsabschlages bis zur Höhe von 6.100 DM (12.200 DM für Verheiratete), mit Ausnahme der Tafelgeschäfte, bewirken.

Zinsberechnungsmethode
Die Methode, nach der die Anzahl der Tage für die Berechnung von Zinsen bestimmt wird (Act./Act., Act./360).

Zinsertragskurve (yield curve)
Gibt die Rendite von Anleihen in Abhängigkeit von der Endfälligkeit wieder.

Zinssatz
Der Zinssatz legt die Höhe der Zinsen fest. Er ist der Preis, den ein Schuldner für das Leihen von Geld entrichten muß, beziehungsweise das Geld, das ein Gläubiger für die Überlassung von Kapital bekommt.

Zinsschein
Auch: Kupon. Der festverzinslichen Wertpapieren beigefügte Quittungsvordruck, gegen dessen Einreichung am Zinstermin der fällige Zinsbetrag gezahlt wird. Dem Zinsscheinbogen, auf dem mehrere Zinsscheine zusammengefaßt sind, hängt ein Erneuerungsschein Talon an.

Zinstender
Versteigerungsverfahren, insbesondere bei der Ausschreibung von Wertpapierpensionsgeschäften. Hierbei muß das bietende Kreditinstitut sowohl den Zinssatz, zu dem es berücksichtigt werden möchte, als auch das Volumen nennen, das es gerne übernehmen möchte. Während das Kreditinstitut bei dem amerikanischen Verfahren nach dem von ihm gebotenen Zinssatz zugeteilt wird, wird bei dem holländischen Verfahren ein Einheitszinssatz ermittelt, der dem günstigsten zugeteilten Zinssatz entspricht und für alle beteiligten Institute gültig ist. Neben dem Zinstender gibt es noch den Mengentender.

Zinstermin
In den Anleihebedingungen festgelegte Termine für die jeweils fällige Zinszahlung. I.d.R. werden in Deutschland die Zinsen einmal jährlich, in anderen Ländern überwiegend halbjährlich oder vierteljählich (z.B. in den USA) nachträglich gezahlt.

ZKA
Abk. für Zentraler Kreditausschuß

ZKMA
Abk. für Zentraler Kapitalmarktausschuß

Zulassung
Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird publik gemacht durch:

Vor jeder Emission eines Wertpapieres ist ein Börsenprospekt zu veröffentlichen, mit allen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers. Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse festgelegt.

Zwischenschein
Urkunde, die nach der Gründung einer Aktiengesellschaft oder nach einer Kapitalerhöhung vor Ausstellung der endgültigen Aktien an deren Stelle ausgegeben wird.