GAA/GA
Abkürzung für die Geldautomaten, an denen Inhaber einer ec-Karte, Bankkundenkarte oder EUROCARD bzw. anderer Kreditkarten in Verbindung mit ihrer jeweils dazugehörigen persönlichen Geheimzahl (PIN) Bargeld in Form von Banknoten abheben können.

Gamma
Kennzahl, die die Abhängigkeit des Delta von der Veränderung des Kassakurses des Bezugswertes anzeigt. Zeigt die Höhe der Veränderung des Delta pro Preiseinheit des Bezugswertes an.

Garantie
Vertrag, durch den sich ein Dritter (Garant) verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg einzustehen und insbesondere den Schaden zu übernehmen, der sich aus einem bestimmten unternehmerischen Handeln ergeben kann. Die Garantie gehört zu den bürgschaftsähnlichen Kreditsicherheiten. Da die Garantie im Gegensatz zur Bürgschaft abstrakt, das heißt nicht an eine Hauptschuld gebunden ist, bietet sie dem Kreditgeber einen weitergehenden Sicherheitswert als die Bürgschaft.

Gearing
Maß für die prozentuale Veränderung des Optionsscheinkurses bei einer prozentualen Veränderung des zugrundeliegenden Bezugswerts; Produkt aus Hebel und Delta des Optionsscheins

Gehaltskonto
Kontokorrentkonto bei einem Kreditinstitut, auf das vom Arbeitgeber regelmäßig das Gehalt oder der Lohn überwiesen wird; auch Girokonto, laufendes oder persönliches Konto genannt.

Geheimzahl
Die Persönliche Geheimzahl, auch PIN (Personal Identification Number), wird Inhabern einer ec-Karte, Bankkundenkarte oder Kreditkarte angeboten, um im In- und Ausland den jeweiligen Geldautomaten-Service nutzen zu können. Mit der ec-Karte oder Bankkundenkarte sowie der Persönlichen Geheimzahl kann auch im Handel an Electronic Cash bzw. außerhalb Deutschlands an edc-Kassen bargeldlos bezahlt werden. Für jede Karte gibt es eine eigene Geheimzahl, die nur der Karteninhaber erhält und die er zur Vermeidung von Mißbrauch niemand anderem zugänglich machen darf (z.B. nicht mit der Karte aufbewahren, nicht als solche notieren, niemandem nennen, bei Eingabe nicht beobachten lassen).

Geld
Geld ist das allgemein anerkannte Zahlungsmittel, mit dem man alle auf dem Markt angebotenen Güter und Dienstleistungen erwerben kann. Der Staat erklärt das nationale Geld zum gesetzlichen Zahlungsmittel (Währung): Jedermann ist verpflichtet, es zur Bezahlung von Leistungen anzunehmen. Als Recheneinheit oder Wertmaßstab ermöglicht Geld den Vergleich von Gütern über den Preis, der in Geldeinheiten ausgedrückt wird. Von Geld kann man also nur dann sprechen, wenn es folgende Funktionen erfüllt:

(Bargeld; Buchgeld).

Geldautomat
s. GAA/GA, ec-Geldautomat

Geld-Brief-Spanne
s. Bid

Geldhandel
Gegenseitige Einräumung kurzfristiger Buchkredite zwischen Banken und großen Finanzinstituten, die verzinst werden. Der Geldhandel dient neben dem Liquiditätsausgleich dem Erzielen von Zinseinkünften und findet auf dem sogenannten Geldmarkt statt, der jedoch nicht institutionalisiert ist.

Geldkurs
Darunter versteht man im Wertpapierhandel allgemein den Börsenkurs, zu dem Nachfrage nach einem Wertpapier besteht; Gegensatz Briefkurs. Der Kurszusatz G = Geld (Nachfrage) wird verwendet, wenn kein Umsatz zustande gekommen ist. Dieses Papier wurde nachgefragt, aber es fand sich zum genannten Kurs kein Verkäufer.

Geldmarkt
Markt für kurzfristige Geldgeschäfte der Kreditinstitute unter sich und der Kreditinstitute mit der Bundesbank. Letztere emittiert für Geschäfte dieser Art Geldmarktpapiere. Außerdem zählen im weiteren Sinne der Rediskont von Wechseln und alle Lombardabschlüsse zu den Geldmarktgeschäften. Die Umsätze zwischen Banken beinhalten regelmäßig Tages-, Monats-, Dreimonats- oder Jahresgeschäfte. Wichtige Orientierungspunkte für die Zinssätze am Geldmarkt sind der Diskontsatz und der Lombardsatz.

Geldmarktfonds
Investmentfonds, die sich auf Geldmarktinstrumente konzentrieren.

Geldmenge, Geldvolumen
Gesamtheit der Zahlungsmittel in den Händen inländischer Nichtbanken. Die Bundesbank unterscheidet:

Die Zentralbankgeldmenge besteht aus Bargeldumlauf und Mindestreservesoll für Inlandsverbindlichkeiten der Banken. Diese Geldmenge ist direkt von der Bundesbank beeinflußbar. Sie war die zentrale Steuerungsgröße der Geldpolitik und bis 1987 Gegenstand der Geldmengenziele. Seit 1988 wird der Zielkorridor der Geldmengenentwicklung an M3 gemessen.

Geldpolitische Instrumente der EZB
Der EZB stehen zur Erreichung des vertraglich festgelegten vorrangigen Zieles der Gewährleistung von Preisstabilität folgende geldpolitische Instrumente zur Verfügung: Eine Schlüsselrolle wird die Offenmarktpolitik einnehmen, aber auch zwei ständige Fazilitäten zur Steuerung der Übernachtliquidität werden zur Verfügung gestellt. Zudem unterhält die EZB ein System der Mindestreserve, bei dem die Banken Mittel auf Konten der EZB halten müssen.

"Geldwäsche"
"Geldwäsche" ist im allgemeinen die Einführung von illegal erlangten Vermögenswerten in das legale Finanzsystem mit dem Ziel, ihre wahre Herkunft zu verschleiern. Nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz: "Geldwäschegesetz") vom 25. Okt.1993 sind die Banken und ihre Mitarbeiter verpflichtet, bei verdächtigen Geschäftsvorfällen Kunden zu identifizieren, bei Verdacht auf Geldwäsche die Strafverfolgungsbehörden zu informieren und innerbetrieblich Maßnahmen zu treffen, um Geldwäsche zu verhindern. Die ermittelten Angaben sind aufzuzeichnen und aufzubewahren. Die so erhobenen Daten dürfen grundsätzlich nur zur Verfolgung von Geldwäsche verwertet werden, nicht dagegen zur Ahndung von Steuerdelikten.

Geldwertstabilität
Unter Geldwert versteht man die Kaufkraft (wieviel Güter/ Dienstleistungen bekommt man für eine bestimmte Menge Geld). Steigen die Preise, sinkt der Geldwert. Bleiben die Preise stabil, so bleibt auch der Geldwert stabil. Geldwertstabilität bedeutet nicht, daß steigende Preise und steigendes Einkommen im Gleichgewicht sind (das ist die Stabilität des Realeinkommens). Geldwertstabilität ist ein wichtiger Faktor für langfristige Geldanlagen.

Gemeinschaftskonto
Konto, das auf mehrere Personen oder auf Personenvereinigungen lautet. Man unterscheidet zwischen dem Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konto), bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist, und dem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung (Und-Konto), über das die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können.

General-Clearing-Mitglied
Börsenmitglied, welches zum Clearing der eigenen Geschäfte sowie der Geschäfte von Börsenteilnehmern ohne Clearing-Lizenz berechtigt ist.

Genossenschaftsbanken
Kreditinstitute nach § 1 KWG. Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederanzahl, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördern wollen. Neben den Genossenschaftsbanken gehören noch die Sparkassen und die Kreditbanken zu den sogenannten Universalbanken im deutschen Bankensektor.

Genußschein
Schuldverschreibung, die einen Anspruch auf Beteiligung am Reingewinn und/oder Liquidationserlös, insbesondere bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften m.b.H. gewährt. Das Recht wird mit einer Urkunde, dem Genußschein, verbrieft. Genußscheine sind auch verkäuflich, gelten aber nicht als Aktien (kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft). In der Börsensprache heißen die Genußscheine auch "Genüsse".

Geregelter Markt
1987 durch das Börsenzulassungsgesetz geschaffenes neues Marktsegment an der Börse zum Handel von Aktien und Renten. Geregelter Markt und Amtlicher Handel bilden zusammen den gesetzlich geregelten Teil des Börsengeschehens. Die Zulassungsbestimmungen sind im Vergleich zur Amtlichen Notierung erleichtert. Die Preisfeststellung erfolgt durch freie Makler. Gegenüber der Amtlichen Kursnotierung ergeben sich für den Anleger keine weiteren wesentlichen Unterschiede.

Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, durch wirksame Willenserklärungen Rechtsgeschäfte ausüben zu können. Man unterscheidet zwischen der vollen Geschäftsfähigkeit, der beschränkten Geschäftsfähigkeit, bei der Willenserklärungen schwebend unwirksam sind, und der Geschäftsunfähigkeit, bei der Willenserklärungen nichtig sind. Natürliche Personen sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig.

Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH (GZS)
Die GZS ist ein Gemeinschaftsunternehmen des deutschen Kreditgewerbes zur Pflege und Entwicklung insbesondere von kartengestützten Zahlungssystemen mit Sitz in Frankfurt am Main. Wesentliche Aufgabe der GZS ist der Anschluß sowie die laufende Betreuung und Abrechnung von EUROCARD-Vertragsunternehmen in Deutschland sowie die Bereitstellung eines kompletten Services für die Kreditinstitute zur Ausgabe von EUROCARD und zur Abwicklung von EUROCARD-Umsätzen. Hierfür bedient sich die GZS ihrer Tochtergesellschaft, der EUROCARD Service GmbH.

Gewährträgerhaftung
Unbeschränkte Haftung von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten von ihnen getragener Kreditinstitute, wie insbesondere der Sparkassen.

Gewinn / Aktie
Der Gewinn je Aktie ist eine für die Beurteilung der Ertragskraft einer Unternehmung wichtige Kennzahl, die angibt, welcher Teil des gesamten Unternehmensgewinns auf eine Aktie entfällt.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
s. Jahresabschluß

Gewinnmitnahmen
Börsentechnischer Begriff, wenn bei steigendem Kurs Wertpapiere verkauft werden, die zu niedrigeren Kursen eingekauft wurden. Marktteilnehmer nehmen (dadurch) Gewinne mit, ehe die Kurse möglicherweise fallen.

Girokonto
Kontokorrentkonto, auch laufendes beziehungweise persönliches Konto genannt.

Girosammelverwahrung
Gemeinsame Verwahrung von Wertpapieren verschiedener Kunden bei einer Wertpapiersammelbank. Die Verwahrung erfolgt für jede Wertpapierart getrennt. Jeder Depotkunde erwirbt einen seinem Eigentum entsprechenden Miteigentumsanteil am Wertpapiersammelbestand. Eine gesonderte Aufbewahrung der Wertpapiere kann vom Hinterleger gemäß § 2 Satz 1 Depotgesetz (DepotG) verlangt werden.

Glattstellung
Ausgleich einer bestehenden Marktposition durch An- oder Verkauf der gegensätzlichen Position.

Globalization
Tiefgreifender Strukturwandel im Bankgeschäft. Sichtbarer Ausdruck dieses Strukturwandels ist die zunehmende Verwendung vielfältiger innovativer Finanzinstumente sowie eine fortschreitende Integration nationaler in die internationalen Finanzmärkte. Insbesondere die letztgenannte Entwicklung führte zu einem stark ansteigenden grenzüberschreitenden Geld- und Kapitalverkehr, so daß von einer Internationalisierung der Finanzmärkte oder Globalisierung des Bankgeschäfts gesprochen wird.

Globalurkunde
Sammelurkunden für Wertpapiere, insbesondere für Anleihen und Aktien. Globalurkunden dienen der Vereinfachung der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Bei Neuemissionen werden bis zur Einlieferung der Einzelurkunden beim Deutsche Börse Clearing oftmals Globalurkunden eingereicht, um sofort mit dem Börsenhandel beginnen zu können.

Going Public
Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Aktiengesellschaft (AG) mit gleichzeitiger Einführung der Aktien an der Börse bzw. Zulassung von Aktien einer AG, die bisher nicht an einer Börse notiert waren. Hauptgründe des Unternehmens für den Gang an die Börse sind neben der Erschließung des Kapitalmarktes als Finanzierungsquelle auch Publizitäts- und Imageeffekte sowie steuerliche Überlegungen.

Gold
Gold erfreut sich seit alters her als Schmuck großer Beliebtheit; aber auch als Kapitalanlage ist es - obwohl unverzinslich - insbesondere in "unsicheren" Zeiten geschätzt. Dabei interessiert in der Regel weniger die Möglichkeit kurzfristigen Preisanstiegs als vielmehr die längerfristige Werterhaltung. In den letzten Jahrzehnten hat der Goldpreis stark geschwankt. Seinen bisherigen Höchststand erreichte er am 21.1.1980 vor dem Hintergrund weltpolitischer Krisenstimmung mit 850 Dollar je Feinunze; 1996 pendelte er zwischen rund 367 und 416 Dollar. Als Goldanlage kommen einmal Barren oder Münzen in Frage. Zum anderen haben Goldkonten und -depots, die deutsche Banken insbesondere auch in Luxemburg und in der Schweiz anbieten, an Bedeutung gewonnen. Der Wert des Goldes beruht vor allem auf seiner Verwendung als Währungsmetall oder besser als Währungsreserve. Im internationalen Zahlungsverkehr spielte Gold zum Ausgleich von Zahlungssalden zwischen den Staaten eine wichtige Rolle, hat aber seit 1976 diese währungspolitische Bedeutung weitgehend verloren.

Golddeckung
Frühere Auffassung, die Menge des umlaufenden Geldes müsse durch die entsprechende Menge Goldes im Besitz des Staates oder der Banken abgesichert sein, beziehungsweise die Münzen müßten aus Gold (Golddollar, Goldmark) bestehen.

Goldparität
Der durch den Staat festgelegte Wert einer Währungseinheit in Gramm Feingold. Da keine Goldwährung mehr existiert, wurden Goldparitäten fiktiv im internationalen Währungsfonds fixiert. Diese wurden 1971 durch Sonderzeichnungsrechte = Paritäten ersetzt.

good-till-cancelled Auftrag
s. Auftrag, gültig bis auf Widerruf

good-till-date Auftrag
Auftragsart im elektronischen Handelssytem Xetra. Auftrag, der nur bis zu einem angegebenen Datum gültig ist.

Gratisaktien
s. Berichtigungsaktien

Grauer Markt
Inoffizielle Bezeichnung für den nicht regulierten beziehungsweise nicht staatlich kontrollierten Teil des Kapitalmarkts. Charakteristisch ist das hohe Risiko des (totalen) Kapitalverlusts bei Angeboten, die gesetzeswidrig auftreten, wie Anlagebetrug und Veruntreuung, aber auch mit komplizierten Anlagemodellen arbeiten, bei denen der Verbleib des eingesetzten Kapitals nicht nachvollziehbar bleibt. Weiterhin arbeiten die Anbieter am Grauen Markt zumeist mit "unseriösen", emotional argumentierenden Verkaufsmethoden, die beim Anleger überzogene Hoffnungen wecken und unrealistische Renditeversprechen suggerieren. Jedoch ist zu vermuten, daß auch ein Großteil unversteuertes Einkommen, sogenanntes "Schwarzgeld", dort im Umlauf ist. 1996 belief sich der Umfang des Grauen Marktes nach den Schätzungen des Gerlach-Reportes auf ca. 80 - 100 Mrd. DM. Siehe Schneeballsysteme

Grundbuch
Öffentliches Register, welches bei dem Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes geführt wird und alle Grundstücke des jeweiligen Bezirks enthält. Es genießt öffentlichen Glauben. Jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist Einsicht zu gewähren. Das Grundbuch ist in drei Abteilungen aufgeteilt: in der ersten Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse, in der zweiten die Lasten und Beschränkungen, und in der dritten die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vermerkt.

Grundkapital
s. Aktiengesellschaft

Grundpfandrechte
Belastung von Grundstücken. Sie werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Der Gläubiger hat das Recht, aus dem Grundstück die Erfüllung seiner Ansprüche zu verlangen. Der Eigentümer muß daher gegebenenfalls auch die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück dulden. Zu den Grundpfandrechten zählt man insbesondere die Hypotheken und Grundschulden.

Grundschuld
Dingliche Belastung eines Grundstücks, aus der eine bestimmte Geldsumme an den Grundschuldgläubiger zu zahlen ist (vgl. auch § 1191 BGB). Da die Grundschuld abstrakt ist, ist sie nicht wie die Hypothek vom Bestand einer Forderung abhängig. Eine Unterart der Grundschuld ist die Rentenschuld.

GZS
Abk. für Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH