KAD
Abk. für Kontoauszugsdrucker

KAG
Abk. für Kapitalanlagegesellschaft

Kapitaladäquanz-Richtlinie
EG-Richtlinie über eine angemessene Eigenkapitalausstattung im Hinblick auf die Marktrisiken aus den Handelsaktivitäten von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten. Geplante Umsetzung in deutsches Recht in 1996. Risiko, daß ein Kreditnehmer seine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann, auch Adressatenausfallrisiko genannt.

Kapitalerhöhung
Maßnahme zur Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des Eigenkapitals. Bei einer AG sind möglich: 1. Kapitalerhöhung mittels Ausgabe junger Aktien (Bezugsrecht). 2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Berichtigungsaktien). Ferner gibt es das "bedingte" Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von Anleihen mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht (Optionsanleihe, Wandelanleihe) sowie das "genehmigte" Kapital. Letzteres ist gewissermaßen Vorratskapital, das heißt der Vorstand ist laut Satzung ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne daß ein gesonderter HV-Beschluß erforderlich ist.

Kapitalertragsteuer (KESt)
Besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer auf bestimmte inländische Kapitalerträge. Die KESt ist vom Schuldner oder dessen Bank für Rechnung des Gläubigers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Steuersatz beträgt z. Zt. 25%. Bei Vorliegen einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung oder eines Freistellungauftrages kann ein Abzug der Kapitalertragssteuer vermieden werden. Der einbehaltene Anteil wird auf die zu zahlende Einkommenssteuer angerechnet.

Kapitalflußrechnung
Ermittlung und Darstellung des Zahlungsmittelzu/abflusses, den ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit erwirtschaftet oder verbraucht hat und zusätzliche Abstimmung des Zahlungsmittelbestands zu Beginn mit dem Betrag am Ende des Geschäftsjahres. Diese Informationen sollen Hinweise geben über die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu erwirtschaften, Verbindlichkeiten zu tilgen und Dividenden zu zahlen.

Kapitalmarkt
Am Kapitalmarkt werden langfristige Fremdmittel und Beteiligungskapital vermittelt. Über ihn fließt den privaten Unternehmen und den öffentlichen Haushalten ein bedeutender Teil an Kapital zur Finanzierung ihrer Investitionen und sonstigen Ausgaben zu. Diese Kapitalnachfrager beschaffen sich langfristiges Geld über die Aufnahme von langfristigen Krediten und Schuldscheindarlehen bei den Banken sowie durch die Emissionen von Anleihen, Aktien, Obligationen, Wandel- und Optionsanleihen. Gespeist wird der Kapitalmarkt im wesentlichen aus Spargeldern der privaten Haushalte bei den Kreditinstituten, aber auch aus Mitteln der Versicherungsunternehmen, die ihre Gelder längerfristig zinsgünstig ausleihen können, sowie von ausländischen Anlegern. Man unterscheidet den organisierten Kapitalmarkt der Banken und Börsen, an denen Aktien und Festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden, sowie den nichtorganisierten, "grauen", Kapitalmarkt. Hier werden Kapitaltransaktionen ohne Mitwirkung von Kreditinstituten und Börsen abgewickelt.

Kapitalverwässerung
Bezeichnet die Verringerung des Werts einer Aktie aufgrund von Kapitalerhöhungen durch Begebung zusätzlicher Aktien gegen Einlagen, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln oder ähnliche Maßnahmen (s. auch Verwässerungsschutz)

Kappa
s. Vega

Kassageschäft
Kaufabschluß an der Börse. Charakteristisch ist die sofortige und kurzfristige Zahlung und Belieferung (spätestens bis zum zweiten Börsentag).

Kassakurs
s.Einheitskurs

Kassapreis
s.Einheitskurs

Kassenobligation
Festverzinsliches Wertpapier mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren. Emittenten sind die öffentliche Hand und Kreditinstitute.

Kategorie I Sicherheit (Tier One)
Marktfähige Sicherheit, die bestimmte, für den gesamten Euro-Währungsraum einheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien erfüllt. Zu diesen Kriterien gehören die Denominierung in Euro, die Emission (oder Garantie) durch Stellen innerhalb des EWR und die Hinterlegung bei einer nationalen Zentralbank oder einer Wertpapierverwahrstelle des Euro-Währungsraumes.

Kategorie II Sicherheit (Tier Two)
Marktfähige oder nicht marktfähige Sicherheit, für die die jeweilige nationale Zentralbank vorbehaltlich der Zustimmung der EZB die Zulassungskriterien festlegt.

Kaufoption
s. Call Option

KCV
Der Kurs-Cash-Flow ist der Quotient aus Cash flow je Aktie und dem Aktienkurs. Bei der indirekten Ermittlung werden diejenigen Erfolgsgrößen einbezogen, die von Bewertungsmaßnahmen herrühren und nicht zu periodengleichen Zahlungen führen. Der Kurs-Cash-Flow als liquiditätsorientierte Kennzahl dient zur Bewertung der Entwicklung der Ertragskraft einer Unternehmung in der Zukunft sowie zum Vergleich verschiedener Unternehmungen miteinander. Die Zunahme der Bedeutung des KCF kann u.a. darauf zurückgeführt werden, daß er wesentlich weniger anfällig ist gegen bilanzpolitische Manipulationen als die im Jahresabschluß ausgewiesene Gewinngröße. Der informatorische Gehalt bzgl. der Prognostizierbarkeit der ertragsmäßigen Unternehmensentwicklung soll dadurch wesentlich verbessert werden.

KESt
Abk. für Kapitalertragsteuer

KfW
Abk. für Kreditanstalt für Wiederaufbau

KGV
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis wird in der Aktienanalyse aus dem aktuellen Marktkurs geteilt durch den (geschätzten) Gewinn pro Aktie berechnet. Das KGV ist ein Maßstab für die Beurteilung der vergangenen und zukünftigen Ertragskraft einer Aktiengesellschaft und dient dem Vergleich verschiedener Unternehmungen.

KISS
s.pcKISS

Kombizinsanleihe
Es gibt keine über die gesamte Laufzeit gleichbleibende feste Verzinsung, die Höhe der Zinserträge steht aber im voraus fest und ist nicht von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig. Der Zinssatz wird nach einem bei der Emission vereinbarten Muster geändert. Nach einigen kuponlosen Jahren ist für die restlichen Jahre meist ein überdurchschnittlich hoher Kupon vereinbart.

Kommissionär
Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen kauft oder verkauft. Er hat die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten, von der Ausführung des Auftrages dem Kommitenten unverzüglich Anzeige zu machen und zugleich damit den Dritten zu benennen, mit dem er das Geschäft abgeschlossen hat. Diese Verpflichtung entfällt bei Selbsteintritt des Kommissionärs.

Kommissionsgeschäfte
Ausführung von Geschäften in Waren oder Wertpapieren im eigenen Namen, aber im Auftrag eines Dritten, des sogenannten Kommittenten. Der Ausführende dieser Geschäfte wird Kommissionär genannt. Banken führen die Börsengeschäfte, für die sie Aufträge von ihren Kunden erhalten, als Kommissionsgeschäfte aus.

Kommunalkredit
Schuldenaufnahme von Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen). Kommunalkredite gewähren Geschäftsbanken und Sparkassen Realkreditinstitute.

Kommunalobligation
Verzinsliche Schuldverschreibung, die von privaten Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten zur Finanzierung von Kommunaldarlehen (Kredit an die öffentliche Hand - Bund, Länder, Gemeinden, Städte - zur Durchführung öffentlicher Investitionen) begeben wird. Auch öffentlicher Pfandbrief genannt.

Konditionen
Im weitesten Sinne: Bedingungen. Bei Wertpapieren versteht man darunter bestimmte Merkmale des Papiers wie: Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit, Tilgung, u.ä. (Anleihebedingungen).

Konfidenzniveau
Das Konfidenzniveau definiert die Wahrscheinlichkeit, mit der ein potentieller Verlust innerhalb des Intervalls liegt, welches durch den Value-at-Risk angegeben wird.

Konsortium
(Vorübergehende) Vereinigung, insbesondere von Banken, um größere Finanzierungsaufgaben zu lösen unter Verteilung des Risikos, heute hauptsächlich zur Plazierung von Wertpapieren (Emissionen) gebildet.

Kontoauszugsdrucker
Selbstbedienungsgerät bei Kreditinstituten, an denen sich Inhaber einer ec-Karte oder Bankkundenkarte bei entsprechender Vereinbarung mit ihrem kontoführenden Kreditinstitut üblicherweise auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Belieben Kontoauszüge selbst ausdrucken lassen können. Für Kunden der Deutschen Bank und der Bank 24 ist dies bundesweit bei allen DB-Filialen möglich.

Kontokorrentkonto
Bei einem Kreditinstitut geführtes Konto (auch Girokonto oder laufendes bzw. persönliches Konto genannt), über welches durch Einzahlung, Barabhebung, Überweisung oder Scheck grundsätzlich jederzeit verfügt werden kann. Häufig besteht die Möglichkeit, einen Dispositionskredit auf dem Kontokorrentkonto einzurichten. Zur Nutzung von Selbstbedienungseinrichtungen wie Geldautomaten oder Kontoauszugsdrucker erhält der Kontoinhaber üblicherweise eine ec-Karte oder eine Bankkundenkarte.

Kontokorrentkredit
Bankkredit, bei dem dem Kreditnehmer eine genau festgelegte Kreditlinie eingeräumt wird. Diese Kreditlinie kann der Kunde ganz oder teilweise ohne weitere Absprachen oder Verträge mit der Bank jederzeit in Anspruch nehmen. Der Kontokorrentkredit wird häufig in Form des Dispositionskredites an Privatkunden gewährt.

Kontovollmacht
Ein Kontoinhaber hat die Möglichkeit, anderen Personen eine Vollmacht über sein Konto einzuräumen. Man unterscheidet sowohl nach der Dauer der Festlegung von Vollmachten als auch nach der Zahl der bevollmächtigten Personen, die zur rechtwirksamen Auftragserteilung der Bank gegenüber befugt sind.

Konversion
Wenn sich die Bedingungen des Kapitalmarktes ändern, ist es möglich, eine Anleihe insgesamt oder einzelne Bedingungen (Konditionen) der Anleihe den Veränderungen des Kapitalmarktes anzupassen. Eine Konversion ist möglich bei Zinssatz, Laufzeit und/oder Tilgung.

Konvertierbarkeit
Auch Konvertibilität. Die Möglichkeit, inländisches Geld ohne Beschränkung in ausländische Zahlungsmittel umzuwandeln (Gegensatz ist die Devisenbewirtschaftung). Die D-Mark wurde am 1. Juli 1958 voll konvertibel. Währungen, die überall frei konvertierbar sind, bezeichnet man als "harte" Währungen.

Konvertierung
Umwandlung einer Schuld, zum Beispiel einer öffentlichen Anleihe nach vorheriger Kündigung in eine andere mit meist niedrigerem Zins.

Korb
s. Basket

Körperschaftsteuer
Steuer auf die Einkünfte der Körperschaften und Personenvereinigungen. Sie erfaßt Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Aktiengesellschaften (als Kapitalgesellschaften) zahlen die Steuer von ihren Gewinnen. Jede Dividende ist damit bereits mit einem Steueranteil belastet, den die Aktionäre auf die eigene Steuerschuld anrechnen lassen können, gegebenenfalls sogar erstattet bekommen. Sie erhalten deshalb zusätzlich eine Steuergutschrift in Höhe von 3/7 (= 42,86 %) der Bardividende als "anrechenbare Körperschaftsteuer".

Kredit
Ausleihung einer bestimmten Geldsumme unter bestimmten Konditionen, die sich insbesondere auf die Verzinsung, die Rückzahlung und mögliche Sicherheiten beziehen. Während das Darlehen im allgemeinen Sprachgebrauch eher auf langfristige Ausleihungen angewandt wird, bezeichnet der Begriff Kredit sowohl die kurz-, mittel- als auch langfristige Überlassung von Geld bzw. Kapital. Man unterscheidet zwischen Kontokorrentkrediten, die täglich fällig sind, Wechselkrediten und Hypothekarkrediten.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW ist eine Spezialbank, die 1948 als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet wurde. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Vergabe von Investitions- und Umweltkrediten an mittelständische Unternehmen zu begünstigten Konditionen sowie Exportfinanzierungen vornehmlich für Investitionsgüter-Ausfuhren in Entwicklungsländer. Dabei arbeitet das Institut, dem normale Bankgeschäfte nicht gestattet sind, eng mit anderen Banken zusammen.

Kreditderivate
Finanzinstrumente, die es ermöglichen, Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) von Darlehen, Anleihen und anderen Kreditpositionen zu bewerten und separat zu handeln. Kreditderivate ermöglichen die Bewertung und den Handel von Kreditrisiken, ohne das originäre Produkt liquidieren zu müssen. Dadurch lassen sich Positionen bzw. Portfolios je nach Bedarf reduzieren, diversifizieren oder ausweiten. Investoren wird der Zugang zu Kreditmärkten ermöglicht. Die Risikoübernahme erfolgt üblicherweise gegen Zahlung von Prämien, Zinsen etc..

Kreditfähigkeit
Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können. Kreditfähig sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personenhandelsgesellschaften. Der Begriff der Kreditfähigkeit wird häufig mit dem der Kreditwürdigkeit verwechselt.

Kreditinstitut
§ 1 Abs. 1 KWG definiert Kreditinstitute als Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, sofern der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Danach muß mindestens eines der in diesem Paragraphen aufgeführten Bankgeschäfte durchgeführt werden. Nicht als Kreditinstitut gelten unter anderen die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kreditkarte
Bankzahlungskarte, die den Karteninhaber in die Lage versetzt, weltweit gegen Unterzeichnung eines Leistungsbeleges in Geschäften, die der jeweiligen Kartenfirma bzw. dem Kartensystem als Vertragspartner angeschlossen sind in der jeweiligen Landeswährung bargeldlos zu bezahlen. Die Umsätze werden dem Karteninhaber gesammelt einmal monatlich in Rechnung gestellt. Hierbei erhält er eine übersichtliche Umsatzabrechnung. Die Vertragsunternehmen (Geschäfte, Hotels, Restaurants, Reisebüros, Tankstellen, etc.) sind jeweils durch das Symbol der betreffenden Kreditkarte gekennzeichnet. Die in Deutschland am weitesten verbreitete und akzeptierte Kreditkarte ist die EUROCARD mit weltweit über 12 Millionen Vertragsunternehmen. Darüber hinaus ermöglichen Kreditkarten in Verbindung mit einer Geheimzahl auch die Bargeldbeschaffung an Geldautomaten angeschlossener Kreditinstitute.

Kreditrisiko
Risiko, daß ein Kreditnehmer seine Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann, auch Adressenausfallrisiko genannt.

Kreditrisikoäquivalent
Orientierungswert für das aufsichtsrechtlich relevante Kreditrisiko (risikogewichtete Aktiva), welches mit Eigenkapital zu unterlegen ist [entsprechend dem Produkt aus dem risikoäquivalenten Volumen (Kreditäquivalent) und einem bonitätsmäßigen Anrechnungsfaktor].

Kreditsicherheiten
Maßnahmen, Vereinbarungen oder Gegenstände, die einem Kreditgeber die Rückzahlung eines Kredites sicherstellen sollen. Man unterscheidet zum einen zwischen akzessorischen, das heißt an die Hauptschuld gebundenen Sicherheiten wie Bürgschaft, Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen, und Hypotheken sowie fiduziarischen Sicherheiten, bei denen kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung existiert. Beispiele hierfür sind die Sicherungsübereignung, -abtretung und die Grundschuld. Daneben kann man auch nach dinglichen und persönlichen Sicherheiten differenzieren.

Kreditwesengesetz (KWG)
Enthält Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten sowie über die Bankenaufsicht. Zweck des KWG ist der Gläubigerschutz und die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft.

Kreditwürdigkeit
Maßstab für die Kreditgewährung. Ein Kreditnehmer ist dann kreditwürdig, wenn von ihm eine vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann. Man unterscheidet zwischen der persönlichen und der materiellen Kreditwürdigkeit. Während bei der persönlichen die Zuverlässigkeit, die berufliche und fachliche Qualifikation bzw. die unternehmerischen Fähigkeiten des Kreditnehmers untersucht werden, geht es bei der materiellen Kreditwürdigkeit um wirtschaftliche Aspekte, wie z.B. Vermögenssituation, Einkommensverhältnisse etc.. Es findet häufig eine Verwechslung der Kreditwürdigkeit mit der Kreditfähigkeit statt.

Kulisse
Fachwort der Börse. Bezeichnet insgesamt die Personen, die am Börsenhandel direkt teilnehmen und dabei auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen. Die Bankenvertreter (Effektenhändler), die im Auftrag handeln, zählen nicht zur Kulisse.

Kündigung
In den Anleihebedingungen vorgesehene Möglichkeit, Anleihen vorzeitig zurückzuzahlen (Tilgung). Auslosung oder Kündigung sind frühestens fünf Jahre nach der Emission statthaft. Bei der Kündigung wird im Gegensatz zur ratenweisen Tilgung der Auslosung die Wertpapierausgabe zurückgenommen.

Kupon
s.Dividendenschein, Zinsschein

Kurs
(lat., franz.) Der Preis für Wertpapiere und andere vertretbare Waren, die an einer Börse gehandelt werden. Der Kurs wird entweder in Prozent vom Nennwert oder in DM pro Stück ausgedrückt. Die amtlichen Kurse werden von Kursmaklern festgesetzt.

Kursblatt
Amtliches, börsentäglich herausgegebenes Blatt mit den Tageskursen aller an der jeweiligen Börse notierten Wertpapiere. Alle acht deutschen Wertpapierbörsen geben täglich ein amtliches Kursblatt heraus.

Kursfeststellung
s.Börsennotierung

Kursmakler
Haben an den Wertpapierbörsen die Börsenpreise festzustellen, an den Warenbörsen bei der Feststellung mitzuwirken. Sie sind amtlich bestellt und vereidigt. Das Rechtsverhältnis des Kursmaklers zu seinem Auftraggeber regelt der Maklervertrag (§ 652ff. BGB, § 93ff. HGB). Kursmakler werden von der Börsenaufsichtsbehörde nach Anhörung der Kursmaklerkammer und der Geschäftsführung der Börse bestellt.

Kurspflege
Spezielle Eingriffe am Kapitalmarkt bzw. der Börse - zumeist unter Einschaltung der Konsortialbanken - zur Regelung und Stützung der Wertpapierkurse. Den Inhabern der betreffenden Papiere soll die Möglichkeit geboten werden, jederzeit über die Börse kaufen und verkaufen zu können. Kurspflege erhöht die Fungibilität eines Wertpapiers. Sie wird in Anpassung an die Marktlage flexibel und nicht starr betrieben. Die Bundesbank betreibt Kurspflege bei öffentlichen Anleihen und ermöglicht so den Umsatz größerer Beträge.

Kurswert
Preis, der für Wertpapiere oder Devisen an der Börse gezahlt wird. Bei Prozentnotierungen ergibt sich der Kurswert aus Nominalbetrag mal Kurs dividiert durch 100.

Kurszusätze und -hinweise
Geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren ausgeführt werden konnten. Gemäß § 33 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gelten folgende Kurszusätze und -hinweise:

  1. b oder Kurs ohne Zusatz = bezahlt: Alle Aufträge sind ausgeführt.
  2. bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weitere Nachfrage.
  3. bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weiteres Angebot.
  4. ebG = etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
  5. ebB = etwas bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
  6. ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
  7. ratB = rationiert Brief: Die zum Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
  8. * = Sternchen: Kleine Beträge konnten ganz oder teilweise nicht gehandelt werden.
  9. G = Geld: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Nachfrage.
  10. B = Brief: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Angebot.
  11. - = gestrichen: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden.
  12. - G = gestrichen Geld: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. Es bestand unlimitierte Nachfrage.
  13. - B = gestrichen Brief: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. Es bestand unlimitiertes Angebot.
  14. - T = gestrichen Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden; der Preis ist geschätzt.
  15. - GT = gestrichen Geld/Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden, da der Preis auf der Nachfrageseite geschätzt ist.
  16. - BT = gestrichen Brief/Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden, da der Preis auf der Angebotsseite geschätzt ist.
  17. ex D = nach Dividende: Erste Notiz unter Abschlag der Dividende.
  18. ex A = nach Ausschüttung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausschüttung.
  19. ex BR = nach Bezugsrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bezugsrechts.
  20. ex BA = nach Berichtigungsaktien: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte Aktienkapital.
  21. ex SP = nach Splitting: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf die geteilten Aktien.
  22. ex ZS = nach Zinsen: Erste Notiz unter Abschlag der Zinsen.
  23. ex AZ = nach Ausgleichszahlung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausgleichszahlung.
  24. ex BO = nach Bonusrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bonusrechts.
  25. ex abc = ohne verschiedene Rechte: Erste Notiz unter Abschlag verschiedener Rechte.
  26. ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt; ein Ausruf ist nicht gestattet.
  27. - Z = gestrichen Ziehung: Die Notierung der Schuldverschreibung ist wegen eines Auslosungstermins ausgesetzt. Die Aussetzung beginnt zwei Börsentage vor dem festgesetzten Auslosungstag und endet mit Ablauf des Börsentages danach.
  28. C = Kompensationsgeschäft: Zu diesem Kurs wurden ausschließlich Aufträge ausgeführt, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren.
  29. H = Hinweis: Auf Besonderheiten wird gesondert hingewiesen.
Kurzläufer
Darunter versteht man Festverzinsliche Wertpapiere mit Laufzeiten bis zu vier Jahren.

Kuxe
Anteile einer bergrechtlichen Gewerkschaft. Kuxe sind nennwertlose Papiere, sie verkörpern einen Anteil am Vermögen der Gewerkschaft. In der heutigen Zeit spielt die Wertpapierform des Kuxes keine Rolle mehr, da die Rechtsform der AG der bergrechtlichen Gewerkschaft vorgezogen wird.

KWG
Abk. für Kreditwesengesetz