Landesbanken
Auch Girozentralen genannt. Sie stellen die regionalen Zentralinstitute der Sparkassen dar und sind daher als zentrale Verrechnungsstelle im bargeldlosen Zahlungsverkehr mit den angeschlossenen Instituten sowie als Hilfe für deren Liquiditätsausgleich tätig. Landesbanken bieten heute als Universalbanken die ganze Palette an Bankprodukten und -dienstleistungen an, überlassen jedoch häufig den Sparkassen die Privatkundschaft. In der Regel gehört dem jeweiligen regionalen Sparkassenverband ein signifikanter Teil der Landesbanken. Spitzeninstitut ist die Deutsche Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main. Die größten Landesbanken sind die WestLB, die Bayerische Landesbank, die SüdwestLB und die Hessisch-Thüringische Landesbank.

Landeszentralbank (LZB)
Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank auf Länderebene (§ 8 BBankG). Arbeitet als Bundesbehörde, wickelt den Zahlungsverkehr der Banken untereinander ab und überwacht die Mindestreserven. Die LZB-Präsidenten sind Mitglieder des Zentralbankrates.

Langläufer
Anleihen mit langer Gesamt- oder Restlaufzeit bis zur Tilgung. Im Gegensatz zu "Kurzläufern" stärker kursanfällig und deshalb in Phasen mit unsicherer oder nach oben gerichteter Zinsentwicklung von den Anlegern vernachlässigt; in Phasen mit fallenden Zinsen dagegen wegen der möglichen Kurschancen bevorzugt.

Lastschrift
Einzugspapier, mit dem ein Zahlungsempfänger durch Vermittlung eines Kreditinstitutes vom Konto des Zahlungspflichtigen einen Betrag abbuchen läßt. Ausgelöst wird die Zahlung nicht wie beim Dauerauftrag vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger, der die Lastschrift bei seiner Bank (erste Inkassostelle) einreicht, die den Lastschriftbetrag gutschreibt und bei der Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) belastet. Grundlage einer Lastschrift ist entweder ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung. Das Lastschriftverfahren ist besonders geeignet für ständig wiederkehrende Zahlungen über unterschiedliche Beträge.

Laufzeit
Zeit zwischen Hergabe eines Kredits und seiner festgesetzten Rückzahlung. Bei festverzinslichen Wertpapieren die Zeit zwischen der Ausgabe eines Papiers und seiner Rückzahlung. Laufzeiten sind stark von der Marktsituation abhängig. Die häufigsten Laufzeiten bei festverzinslichen Wertpapieren liegen z.Zt. zwischen fünf und zehn Jahren.

LBO
Abk. für Leveraged Buy Out

Lead-Manager
Auch: Konsortialführer. Leitet in engem Kontakt zum Emittenten das Konsortium und übernimmt alle zentralen Arbeiten im Zusammenhang mit der Emission, etwa Erstellung des Prospektes, Stellung des Börsenzulassungsantrages (Zulassung), Marktpflege etc..

Leasing
Vermietung bzw. Verpachtung beweglicher oder unbeweglicher Güter durch ein Finanzierungsinstitut, das Leasing-Gesellschaft genannt wird, oder durch den Hersteller der jeweiligen Güter. Leasing ist eine Sonderform der Finanzierung. Anstelle von Kauf mit Eigen-, Fremd- oder Mischfinanzierung tritt Miete oder Pacht. Mögliche Einteilungsgesichtspunkte des Leasing können sein: Dauer und Kündbarkeit des Leasing-Vertrages (Financial- und Operating-Leasing), Stellung des Leasing-Gebers (direktes und indirektes Leasing), Art des Leasing-Gegenstandes (Immobilien-, Mobilien- und Personal-Leasing) etc..

Leerverkauf
Termingeschäft, bei dem der Verkäufer Wertpapiere verkauft, die er noch nicht besitzt. Er hofft, sich bis zum Erfüllungstermin billiger als bei Vertragsabschluß mit den Wertpapieren eindecken zu können und somit die Differenz als Gewinn zu vereinnahmen.

Leverage
s. Hebel

Leverage-Effekt
Ist im Optionsgeschäft das Verhältnis zwischen der größten prozentualen Kursänderung einer Option zur prozentualen Kursänderung des zugrundeliegenden Basiswertes. Beim Optionsschein berechnet sich der Leverage-Faktor folgendermaßen: Aktienkurs durch Optionsscheinkurs. Er zeigt das Vielfache an Aktien, an deren Kursentwicklung der Optionsscheininhaber im Vergleich zum Direkterwerber bei gleichem Kapitaleinsatz teilnimmt.

Leveraged Buy Out (LBO)
Übernahme eines Unternehmens durch außenstehende oder betriebszugehörige Investoren; speziell bei der Übernahme durch ein fremdes Management spricht man von Management Buy In (MBI), durch das eigene Management von Management Buy Out (MBO). Kennzeichnend für diese Art des Unternehmenserwerbs ist, daß dafür nur wenige Eigenmittel eingesetzt werden. Der Großteil des für den Unternehmenskauf benötigten Kapitals wird durch Bankkredite und/oder die Emission von Anleihen (wegen des z. T. hohen Risikos sind diese Bonds i. d. R. hochverzinslich und werden auch Junk Bonds genannt) beschafft. Zins- und Tilgungszahlungen werden aus dem zukünftigen Ertrag des übernommenen Unternehmens, oft aber auch durch den Verkauf von Unternehmensteilen, also aus dem Substanzwert, finanziert.

Leveraged Finance
Finanzierung eines Unternehmenskaufs, der durch außenstehende Finanzinvestoren, i.d.R. unter Einbindung des Managements, erfolgt. Kennzeichnend dabei ist eine sehr hohe Fremdverschuldung (Leverage) bei der Kaufpreisfinanzierung, die ausschließlich durch den zukünftigen Cash-Flow des übernommenen Unternehmens bedient und durch die Aktiva dieses Unternehmens besichert wird.

LIBOR
Abk. für London Interbank Offered Rate

LIFFE
Abk. für London International Financial Futures Exchange

Limit
Begrenzung des Preises nach oben oder unten bei Börsenaufträgen. Wird das Limit durch den Kurs überschritten (Kaufauftrag) oder wird der Kurs niedriger angesetzt als das Limit (Verkaufsauftrag), so werden die entsprechenden Aufträge nicht ausgeführt.

Limit orders
Limit Orders werden nur dann ausgeführt, wenn der Preis die angegebene Grenze erreicht. Der Kauf oder Verkauf erfolgt zum gewünschten Preis oder besser. Xetra ermöglicht die Eingabe von Stop Orders. Das System stellt diese Aufträge automatisch ins Orderbuch, sobald der Preis des Wertpapiers das angegebene Stop-Limit erreicht, und führt sie zum nächsten Preis aus. Inhabern von Wertpapieren eröffnet dies die Möglichkeit, einen erreichten Gewinn zu sichern oder einen möglichen Verlust zu begrenzen, ohne den Markt ständig beobachten zu müssen. Siehe Market orders

Liquidität
(1) Marktzustand für ein Gut (z.B. Wertpapier), in welchem jederzeit Käufer und Verkäufer für dieses Gut gefunden werden können; im Optionsscheinmarkt im allgemeinen durch den Einsatz von Market Making erzielt.
(2) Fähigkeit einer Bank, allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Gemäß § 11 KWG müssen Kreditinstitute ihre Mittel so anlegen, daß jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) stellt im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank Grundsätze auf, nach denen es für den Regelfall beurteilt, ob die Liquidität eines Kreditinstituts ausreicht. Für ein in Liquiditätsschwierigkeiten gekommenes Kreditinstitut gibt es den Einlagensicherungsfonds bzw. die Institutssicherung. Liquidität ist auch ein Maßstab für Märkte und Wertpapiere, der die Markttiefe bzw. das Handelsausmaß quantifiziert. Liquide Märkte und Wertpapiere sind in der Regel stärker gefragt als illiquide.

Lombardfähigkeit
Beleihbarkeit von Wertpapieren.

Lombardkredit, Lombardsatz
Lombard ist die Kreditgewährung gegen Pfand (insbesondere auf Wertpapiere) durch Banken. Die Pfänder müssen leicht veräußerlich sein. Beliehen werden durch die Deutsche Bundesbank insbesondere die in Listen erfaßten "lombardfähigen" Wertpapiere. Der Lombardsatz (Zins) liegt in der Regel ein Prozent über dem Diskontsatz. Durch die Verpfändung von Wertpapieren haben Kreditinstitute die Möglichkeit, sich kurzfristig von der Deutschen Bundesbank Geld zu beschaffen.

London Interbank Offered Rate (LIBOR)
Bezeichnung für einen am Londoner Bankenplatz ermittelten Zinssatz, zu dem dort ansässige Banken bereit sind, am Geldmarkt untereinander Geld zu ent- oder verleihen. Dient als Referenzzinsatz für Floating Rate Notes, Swaps u.a.; FIBOR.

London International Financial Futures Exchange (LIFFE)
1982 gegründete, älteste und bedeutendste europäische Börse für Financial Futures.

Long Position
Durch Kauf eines (noch) nicht in Besitz befindlichen Wertpapiers hat der Käufer eine Long Position in diesem Papier

Löschungsanspruch
s. Löschungsvormerkung

Löschungsbewilligung
Neben der löschungsfähigen Quittung die zweite Möglichkeit der Aufgabe von Grundpfandrechten. Dadurch wird eine Kreditsicherheit von dem Sicherungsnehmer freigegeben und kann nicht mehr zur Befriedigung von Ansprüchen geltend gemacht werden. Die Löschungsbewilligung besteht aus einer Urkunde, in der die Löschung der Hypothek bzw. Grundschuld bewilligt wird und mit der der Eigentümer das Grundpfandrecht löschen lassen kann.

Löschungsvormerkung
Galt bis 1978. Dadurch konnte ein Eigentümergrundpfandrecht verhindert werden. Heute ist an die Stelle der Löschungsvormerkung der Löschungsanspruch getreten, der in § 1179 BGB geregelt ist und zum gesetzlichen Inhalt jedes Grundpfandrechtes gehört. Dadurch kann vom Grundstückseigentümer die Löschung vorrangiger oder gleichrangiger Grundpfandrechte verlangt werden, sobald der Grundstückseigentümer sie erworben hat, indem er z.B. den zugrunde liegenden Kredit zurückgezahlt hat.

LZB
Abk. für Landeszentralbank

LZB-Abrechnung
Abrechnungssystem im Bereich des Ortszahlungsverkehrs, welches von der Deutschen Bundesbank unterhalten wird und über das örtliche Zahlungen geleistet und verrechnet werden können. Dies wird insbesondere von kleineren Banken in Anspruch genommen, die über kein eigenes Verrechnungssystem und keine Verrechnungsstelle im eigenen Haus verfügen.

LZB-Scheck
Grundsätzlich ist Kreditinstituten eine Einlösungsgarantie von Schecks verboten. Einzige Ausnahmen sind der bestätigte Landeszentralbank-Scheck sowie die Bestätigung von Kreditinstituten außerhalb der Urkunde, wie es beim eurocheque üblich ist. Beim bestätigten LZB-Scheck setzt die Deutsche Bundesbank bzw. eine angeschlossene LZB einen Bestätigungsvermerk, in dem die genaue Garantiesumme und die Dauer der Garantie vermerkt ist, auf den Scheck. Die Garantiedauer beträgt in der Regel acht Tage, innerhalb derer der Scheck bei der bestätigenden LZB in bar, bei allen anderen Stellen der Deutschen Bundesbank zur Verrechnung eingelöst werden kann.