Obligation
s. Anleihen, Schuldverschreibung. Ausdruck für ein Wertpapier mit i.d.R. fester Verzinsung während der gesamten Laufzeit. Festverzinsliche Wertpapiere werden im allgemeinen auch als Rentenpapiere bezeichnet. Mit der Ausgabe von Obligationen beschafft sich der jeweilige Emittent Fremdkapital. Als Emittenten am Kapitalmarkt treten die öffentliche Hand, Banken oder Industrieunternehmen auf.

Offenmarktpolitik
Regulierung der umlaufenden Geldmenge seitens einer Zentralbank durch Käufe beziehungsweise Verkäufe von Geldmarkt- und Kapitalmarktpapieren. Verkäufe entsprechender Titel und Stillegung des Gegenwerts durch die Bundesbank führen tendenziell zu einer Verringerung des Geldvolumens. Käufe der Bundesbank am offenen Markt haben die umgekehrte Wirkung.

Offshore-Märkte
Internationale Finanzplätze mit besonders günstigen Standorteigenschaften, insbesondere steuerlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Art.

Omega
s. Gearing

Online Banking
Kontoführung und Abwicklung von Finanzdienstleistungen per Internet. Siehe Direct Banking.

Online Shopping
Form des E-Commerce.

Open Interest
Anzahl der nach einer Börsensitzung nicht glattgestellten Kontrakte.

Open-end-fund
Form eines offenen Investmentfonds, der im Gegensatz zum geschlossenen Fonds closed-end-fund keine begrenzte Anzahl von Anteilen (Zertifikate) ausgibt, sondern laufend neue Zertifikate an Anleger verkauft oder von diesen zurücknimmt. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen Inventarwert, der sich aus dem Barvermögen und dem jeweiligen Kurswert der vom Fonds erworbenen Wertpapiere ergibt. Er wird börsentägig ermittelt und veröffentlicht. Dem Anleger gegenüber übernimmt die Investmentgesellschaft eine Verpflichtung zur Rücknahme der Anteile entsprechend dem festgestellten Kurswert, abzüglich evtl. Verkaufsspesen und Rücknahmekosten.

Operatives Risiko
Risiko unerwarteter Verluste durch Einzelereignisse, hervorgerufen durch fehlerhafte Informationssysteme, unangemessene Organisationsstrukturen oder mangelnde Kontrollmechanismen (sogenanntes Event Risiko) sowie Risiko des Auftretens von Kostensteigerungen/Ertragseinbußen aufgrund ungünstiger gesamtwirtschaftlicher oder branchenspezifischer Trends (sogenanntes Business Risiko).

Option
Bedeutet allgemein das vertraglich eingeräumte Recht, einen Gegenstand unter bestimmten Bedingungen zu einem bestimmten Preis zu erwerben oder zu veräußern. Spezielle Form des Termingeschäfts mit Wertpapieren (seit 1970 in der Bundesrepublik Deutschland wieder zugelassen). Man unterscheidet nach Kauf- und Verkaufsoptionen. Der Käufer einer Kaufoption kann vom Verkäufer (Stillhalter in Papieren) innerhalb einer bestimmten Frist (Optionsfrist) jederzeit die Lieferung einer bestimmten Stückzahl eines bestimmten Wertpapiers zu einem bei Abschluß vereinbarten Kurs (Basispreis) verlangen oder dieses Recht verfallen lassen. Der Käufer zahlt dem Stillhalter für dieses Recht einen bestimmten Betrag, den Optionspreis. Der Käufer einer Verkaufsoption erwirbt gegen die Zahlung des Optionspreises das Recht, dem Verkäufer (Stillhalter in Geld) binnen der Optionsfrist jederzeit eine bestimmte Stückzahl eines bestimmten Wertpapiers zum vereinbarten Basispreis zu liefern. Die Optionen sind selbständig handelbar, d. h. sie können während der Laufzeit gekauft und verkauft werden.

Optionsanleihe
Ein festverzinsliches Wertpapier, welches das Recht zum Erwerb von Aktien in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein verbrieft. Der Optionsschein kann selbständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Hergabe des Optionsscheins zu im voraus festgelegten Konditionen beziehen. Die Optionsanleihe selbst wird dabei nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen. Für die Optionsanleihe kann es daher bis zu drei verschiedene Börsennotierungen geben: einen Kurs für die Anleihe mit Optionsschein ("cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein ("ex") und für den Optionsschein allein.

Optionsprämie
Prämie, die für den Erwerb einer Option bzw. eines Optionsscheins zu zahlen ist. Der Optionspreis besteht aus dem Inneren Wert und dem Zeitwert. Die Optionsprämie wird u.a. durch folgende Faktoren bestimmt: Basispreis, Kassakurs des Bezugswerts, Volatilität des Bezugswerts, Laufzeit der Option, risikoloser Zinssatz, Ausschüttungen des Bezugswerts während der Laufzeit der Option (Aktien: Dividendenzahlungen, Zinsinstrumente: Kupon; Zinsstrukturkurve; Währungen: Fremdwährungszinssatz; Indizes: Dividenden; Rohstoffe: Lagerkosten)

Optionspreis
s. Optionsprämie

Optionsschein
Auch Warrant oder Covered Warrant genannt, verbrieft das Recht, nicht aber die Verpflichtung, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (z.B. Aktien, Anleihen u.a.) zu kaufen (Call Option) oder zu verkaufen (Put Option).

Orderpapiere
Papiere, deren Eigentum mit einem Indossament auf eine andere Person übertragen werden kann. Sie lauten auf einen namentlich Berechtigten. Orderpapiere werden durch Übergabe der indossierten Urkunde übertragen. Beispiele für diese Papiere sind Namensaktien, Konnossemente, Wechsel und Schecks.

Orderscheck
Scheck, der als Orderpapier durch Indossament übereignet wird. Orderschecks sind nur an den legitimierten Vorleger auszahlbar. Da der Orderscheck ein geborenes Orderpapier ist, ist die in der Praxis übliche Orderklausel auf dem Scheck rechtlich entbehrlich. Das bezogene Institut, das den Scheck einlöst, ist verpflichtet, bei der Einlösung die Indossamente und die Legitimation zu prüfen.

OTC
Abk. für Over the Counter

OTC-Derivate
Finanzinstrumente (Derivate), die nicht standardisiert sind und nicht an einer Börse, sondern direkt zwischen den Marktteilnehmern (Over the Counter) gehandelt werden.

Out-of-the-money
s. Parität aus dem Geld

Over the Counter
Wörtlich: Über den Schalter. Allgemeine Bezeichnung für Geschäfte in Finanztiteln, die außerhalb der Börse, vorwiegend unter Banken, gehandelt werden.