Handelsergebnis
In der Gewinn- und Verlustrechnung auf Basis des mark-to-market-Ansatzes ermittelter Saldo der Erträge und Aufwendungen aus dem Eigenhandel in Wertpapieren, Finanzinstrumenten, Devisen und Edelmetallen. Außerdem werden vom Eigenhandel induzierte Zins- und Dividendenerträge sowie die Refinanzierungskosten für die Bestandshaltung einbezogen.

Handel per Erscheinen
Der außerhalb der Börse stattfindende Handel mit neu emittierten Wertpapieren, bevor diese geliefert (und abgerechnet) werden können.

Handelsregister
Amtliches Verzeichnis aller Vollkaufleute eines Amtsgerichtsbezirks. Das beim zuständigen Amtsgericht geführte Register informiert die Öffentlichkeit über die maßgeblichen Rechtsverhältnisse der Unternehmen. Man unterscheidet zwischen Abteilung A und B. Während in Abteilung A die Einzelunternehmungen und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) verzeichnet sind, finden sich die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) in Abteilung B wieder. Eintragungen haben rechtsbekundende und rechtserzeugende Wirkung.

Handelsüberwachungsstelle
s. Börsenaufsicht

Handelswechsel
Auch Warenwechsel genannt. Wechsel, der der kurzfristigen Finanzierung von Geschäften mit Waren oder Dienstleistungen dient. Der sogenannte "gute Handelswechsel" bezeichnet einen Wechsel, der eine hohe Bonität aufweist, da er die Unterschrift von zwei bzw. drei Adressen enthält, die der Deutschen Bundesbank als zahlungsfähig bekannt sind.

Hauptversammlung (HV)
Die HV der Aktiengesellschaft, ist ein Organ der AG. Sie ist die Versammlung der Aktionäre, in der diese ihre Rechte ausüben.

Hausse
Das Steigen der Kurse von Wertpapieren an der Börse; gleichbedeutend mit wirtschaftlichem Aufschwung und Hochkonjunktur. Der allgemeine "Kursanstieg" hält meist längere Zeit an. Eine Beschränkung auf Einzelbereiche des Wertpapiermarktes ist häufig. Ein Haussier ist ein Börsianer, der auf ein Steigen der Kurse "à la hausse" spekuliert. Das Gegenteil der Hausse ist die Baisse.

HBG
Abk. für Hypothekenbankgesetz

Hebel
Mißt das Verhältnis des Preises des Optionsscheins zum Preis des zugrundeliegenden Bezugswerts

Hebeleffekt/-wirkung
Vor allem im Zusammenhang mit der Bewertung von Optionsscheinen und Optionen gebräuchliche Kenngröße. So würde ein dreifacher Hebel bei einem Optionsschein besagen, daß für diesen Optionsschein nur ein Drittel dessen investiert werden muß, was der entsprechende Bezugswert (also etwa eine bestimmte Aktie) kostet. Je größer dieser Hebel, desto größer auch der damit verbundene Hebeleffekt. Bei einem dreifachen Hebel des Optionsscheins und einem niedrigen Aufgeld dieses Scheins kann man im Normalfall davon ausgehen, daß der Kurs dieses Optionsscheins sich ungefähr um diesen Faktor gegenüber einer Veränderung des Bezugswerts verändert. Berechnungsformel: aktueller Hebel = Aktienkurs : (Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs)

Hedge-Ratio
Bei Optionen oder Futures zeigt die Hedge-Ratio an, wieviele Optionen bzw. Futures ge- oder verkauft werden müssen, um Kursveränderungen der abzusichernden Basiswerte vollständig zu neutralisieren.

Hedging
Absicherung eines Portefeuilles gegen Preisrisiken, zum Beispiel durch Futures, Swaps oder Optionen (Derivate).

High-Yield-Anleihe
High-Yield-Bonds oder hochverzinsliche Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die von den führenden Ratingagenturen als BB+ oder schlechter eingestuft wurden bzw. dieser Einstufung entsprechen, sofern sie noch kein Rating haben. Wegen ihrer schlechteren Kreditqualität bieten High Yield Bonds eine höhere Rendite als Papiere besserer Bonität, beinhalten aber auch höhere Risiken. Unternehmen und Schwellenländer stellen die wichtigste Emittentengruppe dieser Anleihen dar.

Home Banking
siehe Online Banking

HV
Abk. für Hauptversammlung

Hypothek
(griech., lat.) Im Grundbuch eingetragenes Recht, sich im Fall der Nichtbezahlung oder -erfüllung am Grundbesitz zu befriedigen. Die Hypothek ist eine Pfandverschreibung auf immobile Güter zur Sicherung des Gläubigers (§§ 1113-1190 BGB). Eine 1. Hypothek bedeutet eine an erster Stelle im Grundbuch und damit eine an sicherster Stelle eingetragene (verbriefte) Forderung zu sein. Als Deckungsdarlehen für Pfandbriefe dürfen in der Regel nur erste Hypotheken genommen werden.

Hypothekarkredit
Ein Kredit, der durch die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch abgesichert ist.

Hypothekenbank
Kreditinstitut (privatrechtlich) als Aktiengesellschaft (AG), die sich vornehmlich mit der Vergabe von Hypothekar- und Kommunalkrediten befaßt. Daneben gibt es auch öffentlich-rechtliche Hypothekenbanken. Hauptanliegen ist dabei die Finanzierung des Wohnungsbaus sowie öffentlicher Investitionen. Die Kapitalbeschaffung erfolgt durch den Verkauf von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Banken mit diesem Geschäftsbereich unterliegen dem Hypothekenbankgesetz (HBG).

Hypothekenbankgesetz (HBG)
Gesetz vom 13. 7. 1899 (seit 1.1. 1900 zugleich mit dem BGB in Kraft). Es schreibt die Organisation, die Geschäftstätigkeit sowie die Staatsaufsicht der privaten Hypothekenbanken vor. Demnach muß eine Hypothekenbank wenigstens über 8 Millionen Grundkapital verfügen und ihre Tätigkeit auf Gewährung von Hypothekarkrediten, Kommunaldarlehen und die Ausgabe von Pfandbriefen beschränken, die der ständigen Aufsicht einer staatlichen Behörde unterliegen. Nebengeschäfte sind im begrenzten Umfang erlaubt.