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Bilanzierung vor Ergebnisverwendung

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Beispiel:

Die Geschäftsführer der X GmbH stellten den Jahresabschluß und den Lagebericht für das Jahr 2000 im März 2001 auf.
Der laut Gewinn- und Verlustrechnung im Jahre 2000 erwirtschaftete Jahresüberschuß beläuft sich auf 300.000 EUR.
Der Jahresüberschuß wird In der Bilanz zum 31.12.2000 ausgewiesen (EUR):

 

 

 

Passiva

 

 

A. Eigenkapital

 

 

 

I. Gezeichnetes Kapital

800.000,00

 

II. Kapitalrücklage

100.000,00

 

III. Gewinnrücklagen

250.000,00

 

IV. Gewinnvortrag

50.000,00

 

V. Jahresüberschuß

300.000,00

1.500.000,00

 

Die Gesellschafterversammlung beschließt z.B. im Juli 2001

die Feststellung des Jahresabschlusses und

die Verwendung des Ergebnisses (d.h.: wie soll der in 2000 erwirtschaftete Jahresüberschuß in 2001 verwendet werden).

Die Gesellschafter beschließen z.B., den Gewinn wie folgt zu verwenden:

Der Ergebnisverwendungsbeschluß läßt sich in dieser Form darstellen:

 

     Jahresüberschuß

300.000,00

 

 

+ Gewinnvortrag

50.000,00

350.000,00

- Einstellung in Gewinnrücklagen

 

180.000,00

- Gewinnausschüttung

 

160.000,00

= Gewinnvortrag auf neue Rechnung

10.000,00

Die Buchung der Gewinnverwendung erfolgt im Jahr 2001.
Daraus lassen sich bereits jetzt die folgenden Eigenkapitalpositionen für die Bilanz zum 31.12.2001 ableiten:

 

 

 

Passiva

 

 

A. Eigenkapital

 

 

 

 

I. Gezeichnetes Kapital

800.000,00

 

 

II. Kapitalrücklage

100.000,00

 

III. Gewinnrücklagen

430.000,00

 

IV. Gewinnvortrag

10.000,00

 

 

Lediglich die Position "V. Jahresüberschuss" ist noch offen. Sie wird sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2001 ergeben.

 

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