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Eigenkapital von Kapitalgesellschaften

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Eigenkapital ist das vom Inhaber oder den Gesellschaftern überlassene oder von Ihnen im Unternehmen belassene Kapital, das

Kapitalgesellschaften müssen das Eigenkpaital untergliedern. Der Bilanzleser erhält damit nähere Informationen über die Herkunft des Eigenkapitals (und damit z.B. auch über die Selbstfinanzierungskraft oder die Dividendenpolitk der Gesellschaft).

I. gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag

oder

IV. Bilanzgewinn

V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag