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 Wechsel der AfA-Methode

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Bei Beibehaltung der degressiven AfA wird würde das Anlagegut nie vollständig abgeschrieben werden. Deshalb ist zur linearen AfA überzugehen, um den Erinnerungswert von 1 Euro zu erreichen.
Beim Übergang ist der vorhandene Restbuchwert auf die verbleibende Restnutzungsdauer zu verteilen.
Der Wechsel ist nur einmal und nur von der degressiven zur linearen AfA statthaft.

Beispiel:

Anschaffung einer maschinellen Anlage im Mai 2009,
Anschaffungskosten 40.000,00 Euro,
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre.

Wann ist der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung vorzunhemen, Wie ist abzuschreiben, wenn in jedem Nutzungsjahr der höchstmögliche AfA-Betrag geltend gemacht werden soll?

 

 

degressive AfA

zum Vergleich: lineare AfA

Anschaffungskosten

40.000,00 Euro

 

- AfA 1. Jahr

40.000 x 25% x 8/12 = 
6.666 Euro

40.000 x 8/96=
3.333 Euro

= Restbuchwert 31.12.2009

33.334 Euro

 

- AfA 2. Jahr

33.334 x 25% =
8.333 Euro

33.334 x 12/88=
4.545

= Restbuchwert 31.12.2010

25.001 Euro

 

- AfA 3. Jahr

25.001 x 25% =
6.250  Euro

25.001 x 12/76 =
3.947 Euro

= Restbuchwert 31.12.2011

18.751 Euro

 

- AfA 4. Jahr

18.751 x 25% =
4.687 Euro

18.751 x 12/64 =
3.515 Euro

= Restbuchwert 31.12.2012

14.064 Euro

 

- AfA 5. Jahr

14.064 x 25% =
3.516 Euro

14.064 x 12/52 =
3.245 Euro

= Restbuchwert 31.12.2013

10.548 Euro

 

- AfA 6. Jahr

10.548 x 25% =
2.637 Euro

10.548 x 12/40 =
3.164 Euro

 

Im 6. Jahr wird mit der linearen AfA einen höherer Abschrebungsbetrag als mit der degressiven erreicht. Hier sollte also der Wechsel erfolgen.

 

 

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