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 Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen: degressive AfA [§ 7 (2) EStG]

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 Anwendungsbereich

nur abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
nur Gewinneinkunfsarten (Einkunftsarten 1-3)

Bemessungsgrundlage

im 1. Jahr: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
in den Folgejahren: Restbuchwert

Afa-Satz

richtet sich nach den aktuell gültigen Steuergesetzen

jährlicher AfA-Betrag

Aus fiskal- und wirtschaftspolitschen Gründen wurden die Festlegungen bezüglich der degressiven AfA in den letzten Jahren wiederholt geändert.

Bei Anschaffung nach dem 31.12.2005 und vor dem 01.01.2008 darf der AfA-Satz höchstens das Dreifache des linearen Afa-Satzes betragen und 30% nicht übersteigen
(geändert durch Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung).

Bei Anschaffung nach dem 31.12.2007 und vor dem 01.01.2009 war die degressive Abschreibung nicht mehr statthaft.

Bei Anschaffung nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1. 2011 darf der AfA-Satz höchstens das Zweieinhalbfache des linearen AfA-Satzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen.

Bei Anschaffung nach dem 31.12.2010 und vor dem 01.01.2020 war die degressive AfA nicht zulässig.

Bei Anschaffung nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 darf der AfA-Satz höchstens das Zweieinhalbfache des linearen AfA-Satzes betragen und 25% nicht übersteigen

 

Beispiel:

Anschaffung einer maschinellen Anlage erfolgte im Mai 2009,
Anschaffungskosten 40.000,00 Euro,
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre.

Der lineare AfA-Satz im 1. Jahr beträgt 12,5%.
Daraus ergibt sich für die degressive AfA ein höchstmöglicher Satz: von 25%.

Der Abschreibungsplan könnte dann so aussehen:

Jahr

AfA-Satz

AfA-Betrag

Restbuchwert

31.12.2009

degr. 25 %, 8 Monate

6.666 Euro

33.334 Euro

31.12.2010

degr. 25 %

8.333 Euro

25.001 Euro

31.12.2011

degr. 25 %

6.250 Euro

18.751 Euro

31.12.2012

degr. 25 %

4.687 Euro

14.064 Euro

31.12.2013

degr. 25%

3.516 Euro

10.548 Euro

31.12.2014

linear

3.164 Euro

7.384 Euro

31.12.2015

linear

3.164 Euro

4.220 Euro

31.12.2016

linear

3.164 Euro

1.056 Euro

31.12.2017

linear, 4 Monate

1.055 Euro

1 Euro

 Der Übergang von der degressiven zur linearen AfA ist gestattet.

Bei Anschaffung/Herstellung/Veräußerung im Verlaufe des Wirtschaftsjahres ist zeitanteilig abzuschreiben.

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