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Fachbereich 2, BK2013/5

Bilanzielle Risikovorsorge der Kreditinstitute nach HGB und RechKredV

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Gliederung:

1. Einige Besonderheiten des Jahresabschlusses von Kreditinstituten

2. Bilanzielle Vorsorge gegen Ausfallrisiken im Kreditgeschäft

2.1 Einzelwertberichtigung auf Forderungen

2.2 Unversteuerte Pauschalwertberichtigung auf Forderungen

3. Vorsorge für allgemeine Bankrisiken

3.1 Stille Vorsorgereserve (Vorsorgewertberichtigung nach § 340 f HGB)

3.2 Offene Vorsorgereserve (nach § 340 g HGB)

 


In den Vorlesungen werden unbedingt benötigt:

Einführung Vorlesungsbegleitende Einführungsbeispiele
link Handelsgesetzbuch
link Rechnungslegungsverordnung (RechKredV)
link Formblatt 1 (Gliederung der Bilanz
link Formblatt 2 (GuV-Rechnung in Kontenform)
link Formblatt 3 (GuV-Rechnung in Staffelform)
Schreiben des BMFin zur steuerlichen Anerkennung von Pauschalwertberichtigungen
 

  Übungsaufgaben und Lösungsformular /   Lösung und Nebenrechnungen

 Für den A-Kurs hier die versprochene Lösung zu E3.1-3

 

Übersichten und Veranschaulichungen

Einteilung der Vermögensgegenstände für Bewertungszwecke (§ 340e HGB)

Erläuterungen zum Kunden-Kontokorrentkonto

Schematische Übersicht zur Berechnung des PWB-Satzes

Staffelrechnung zur Ermittlung des PWB-Satzes

Handelsrechtliche Verrechnungswahlrechte und -pflichten in der GuV-Rechnung von Kreditinstituten

Übersichtsschema zur handelsbilanziellen Risikovorsorge

  

Ergänzendes, Weiterführendes, Hilfreiches

link Fachbücher (ausgewählte Empfehlungen mit der Möglichkeit zur Direktbestellung

 

Relevante und verwandte Themen auf meinen Seiten:
link Grundfragen des Jahresabschlusses (Voraussetzungswissen

link Berechnung und Buchung von Bankgeschäften

link Grundfragen des Jahresabschlusses der Kreditinstitute

Die dort dargestellten Inhalte gehen z.T. über das Pensum unserer Veranstaltung hinaus.

Ihren Schwerpunkt sollten Sie beim Studium auf bilanzielle Risikovorsorge legen, also auf

 

Zugelassene Hilfsmittel in der Klausur:

  • Unkommentierte Gesetzes- und Verordnungstexte.
    Ich empfehle, das HGB, die Formblätter der RechKredV und das Schreiben des BMFin zur steuerlichen Anerkennung von Pauschalwertberichtigungen mitzuführen.
  • Taschenrechner