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Einzelwertberichtigung (EWB) auf Forderungen

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Wenn konkret belegbare Ausfallrisiken festgestellt werden, ist die Höhe der davon betroffenen Kreditforderungen im einzelnen zu berichtigen.

Die Wertberichtigung erfolgt buchungstechnisch mittels indirekter Abschreibung:
Das Hauptbuchkonto Kundenkontokorrent wird nicht berührt. Ebensowenig wird der Schuldenstand auf dem Personenkonto des Schuldners reduziert. Damit ist gesichert, dass der Bankkunde über seinen Kontoauszug nichts von der vorgenommenen Wertberichtigung erfährt. Auf diese Weise besteht das Kreditinstitut einerseits gegenüber dem Kreditnehmer weiterhin auf der vertragskonformen Bedienung des Kredits, zeigt aber andererseits dem Bilanzleser, für wie werthaltig es seine Forderung einschätzt.

Beispiel:
Der Bestand der Forderungen an Kunden beträgt vor Durchführung der Wertberichtigungen
5.000.000 €. Über das Vermögen eines Schuldners wurde das Insolvenzverfahren eröffnet; die Ausfallquote wird voraussichtlich 30 % betragen. Die Höhe der Forderung an den Kreditnehmer beträgt 30.000 €.

S

Abschr. auf. Ford.

H

EWB

9.000

 

  

 

 

 

 

 

S

Kunden-KK

H

5.000.000

SBK

5.000.000

 

 

S

EWB auf Ford.

H

SBK

9.000

Abschr.a.F.

9.000

 

 

 

 

 

 

S

SBK

H

Kd-KK
(Debitoren)

5.000.000

EWB

9.000

 

 

In der Bilanz wird der vorsichtig bewertete (wertberichtigte) Forderungsbestand ausgewiesen.
Der EWB-Bestand wird aktivisch vom Forderungsbestand abgesetzt und nicht separat ausgewiesen:

  Debitoren

5.000.000

 

- EWB

9.000

 

Aktiva

Bilanz

= Wertansatz in der Bilanz                           

 

4. Forderungen an Kunden    4.991.000

 

 

 

 

 

 

Im Zuge der Inventur ist zu prüfen, in welcher Höhe Einzelwertberichtigungen am Bilanzstichtag vorzunehmen sind. Der auf dem Konto EWB vorhandene Bestand ist entsprechend erfolgswirksam anzupassen.

Einzelwertberichtigungen auf Avalforderderungen werden als Rückstellungen passiviert.


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