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Einkommensteuer (ESt)

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unbeschränkt Steuerpflichtige
(einkommensteuerpflichtig mit sämtlichen Einkünften aus dem In- und Ausland)

natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

beschränkt Steuerpflichtige
(einkommensteuerpflichtig mit den inländischen Einkünften)

natürliche Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben

Steuergegenstand

Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunfsarten, gemindert um eine Reihe von Beträgen.

Bemessungsgrundlage

zu versteuerndes Einkommen (zvE).
Schema zu Ermittlung des zvE

Steuertarif

formelmäßig in § 32a EStG festgelegt;

Die Einkommensteuer gehört zu den Personensteuern.
Bei Ihrer Ermittlung werden eine Reihe von Umständen berücksichtigt, die die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen widerspiegeln.

Im Verlaufe des Jahres erfolgen Vorauszahlungen, die auf die Steuerschuld angerechnet werden:

Auf die ESt erfolgt ein Solidaritätszuschlag (5,5% der ESt-Schuld).

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