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modifizierter interner Zinsfuss

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Der  interne Zinsfuss ist als  Auswahlkriterium bei einer Investitionsentscheidung nur dann sinnvoll, wenn man
entweder
davon ausgeht, dass man die zugeflossenen Geldbeträge konsumieren will (die Frage nach den konkreten Wiederanlagemöglichkeiten dieser Beträge erübrigt sich dann)
oder
wenn man annimmt, dass die zugeflossenen Beträge zum gleichen Zinssatz wieder angelegt werden können, zu dem sie auch durch das Investitionsobjekt verzinst wurden.

Diese These soll am Beispielangebot B verdeutlicht werden:
Wenn wir unterstellen, daß die freigesetzten Beträge, die durch das Investitionsobjekt hervorgebracht werden, für den jeweils verbleibenden Anlagezeitraum zu 3 % p.a.  wieder angelegt werden können, so ergibt sich das folgenden Bild:

 

Verzinsung außerhalb des Investitionsobjekts mit einem Wiederanlagezinssatz von 3 % p.a.

 

 

3.713,15 €

 

3.605,00 €

 

3.500 €

3.500 €

3.500,00 €

 

Investitionssumme
9.600 €

Verzinsung mit 4,618 % p.a. während der Bindung im Investitionsobjekt

 

 

 

Der investierte Betrag

wächst also im Ergebnis einer dreijährigen Verzinsung

auf

9.600 €

10.818,15 €

 


Hieraus kann nun die
tatsächlich erreichte Verzinsung (der modifizierte interne Zinsfuß) berechnet werden:

 

 

 

Ergebnis:
die
tatsächlich erreichte Verzinsung des investierten Kapitals ist mit 4,062 % p.a. deutlich niedriger als die "Rendite", die mit der Methode des  internen Zinsfußes ermittelt wurde (4,618 % p.a.).

Um wirklich die versprochene Rendite zu erzielen,die mit Hilfe der Methode des internen Zinsfußes berechnet wurde, müßten auch die freigesetzten Beträge  für den jeweils verbleibenden Anlagezeitraum zum internen Zinsfuß, also zu 4,618 % p.a., angelegt werden.

Das Ergebnis würde dann so aussehen:

 

Verzinsung außerhalb des Investitionsobjekts mit einem Wiederanlagezinssatz von 4,618 % p.a.

 

 

 3.830,72 €

 

 3.661,63 €

 

3.500 €

3.500 €

 3.500,00 €

 

Investitionssumme
9.600 €

Verzinsung mit 4,618 % p.a. während der Bindung im Investitionsobjekt

 

Hier wächst der ursprünglich investierte Betrag von 9.600 € innerhalb von 3 Jahren auf 10.992,35 € an. Die tatsächlich erreichte Verziinsung (Berechnung s. oben) beträgt nun - wie die interne Verzinsung - 4,618 % p.a.

 

Vollziehen Sie die entsprechenden Berechnungen für das Beispielangebot A.
Vergleichen Sie den modifizierten internen Zinsfuß beider Beispielangebote.

LÖSUNG

Fazit:

Eine Rendite, die mit Hilfe der Methode des internen Zinsfusses ermittelt wurde, hat nur eine beschränkte Aussagefähigkeit. Die Beschränkung besteht darin, dass eine Aussage lediglich über die Verzinsung des in der Investition gebundenen Kapitals (interne Verzinsung) geliefert wird.

Nur dann, wenn freigesetzte Beträge wiederum zum internen Zinsfuss angelegt werden können, wird über den Gesamtzeitraum der Investition tatsächlich die mit Hilfe der Methode des internen Zinsfusses ermittelte Rendite erreicht (Wiederanlageprämisse der Methode des internen Zinsfusses).

Eine genauere Renditeaussage wird erreicht, indem künftige Wiederanlagemöglichkeiten freigesetzter Beträge explizit in die Rechnung einbezogen werden. Hierzu kann der modifizierte interne Zinsfuss genutzt werden.

Modifizierter interner Zinsfuss und Kapitalwertmethode führen zur übereinstimmenden Empfehlung, wenn der unterstellte Wiederanlagezinssatz zugleich als Kalkulationszinssatz der Kapitalwertmethode dient.


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