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Anlagevermögen: Finanzanlagen und materielle/immaterielle Anlagen

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Nutzung von materiellen und immateriellen Anlagegegenständen 

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Aufwand

Ertrag

Abschreibungen bemessen sich i.d.R. nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder dem wirtschaftlichen Wert für das Unternehmen

Erlöse aus den Umsätzen der Erzeugnisse, die mit den Anlagen hergestellt wurden

Sonstige Erträge aus Veräußerung der Anlagen

 

Nutzung von Finanzanlagen

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Aufwand

Ertrag

Abschreibungen richten sich nach dem wirtschaftlichen Wert eines fremden Unternehmens.

Zinsen oder Gewinnbeteiligungen an fremden Unternehmen.

Finanzanlagen unterscheiden sich somit wesentlich von den übrigen Anlagegegenständen.
Sie sind deshalb nach dem Klarheitsgrundsatz gesondert auszuweisen.

 

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