Anlagevermögen: Finanzanlagen und materielle/immaterielle Anlagen
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Nutzung von materiellen und immateriellen Anlagegegenständen |
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Aufwand |
Ertrag |
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Abschreibungen bemessen sich i.d.R. nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder dem wirtschaftlichen Wert für das Unternehmen |
Erlöse aus den Umsätzen der Erzeugnisse, die mit den Anlagen hergestellt wurden Sonstige Erträge aus Veräußerung der Anlagen |
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Nutzung von Finanzanlagen |
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Aufwand |
Ertrag |
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Abschreibungen richten sich nach dem wirtschaftlichen Wert eines fremden Unternehmens. |
Zinsen oder Gewinnbeteiligungen an fremden Unternehmen. |
Finanzanlagen
unterscheiden sich somit wesentlich von den übrigen
Anlagegegenständen.
Sie sind deshalb nach dem Klarheitsgrundsatz
gesondert auszuweisen.
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