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 Leistungs-AfA [§ 7 (1) Satz 5 EStG]

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 Anwendungsbereich:

bewegliche Anlagegüter.
Diese Methode muss wirtschaftlich begründet sein (z.B. durch erheblich schwankende Leistungen) und
der auf die einzelnen Jahre entfallende Umfang der Leistung muss nachgewiesen werden.

Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit

jährlicher AfA-Betrag

 

Beispiel:

Anschaffungskosten 100.000,00 Euro Anfang 2010
voraussichtliche Gesamtleistung: 200.000 km
Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit = 0,50 Euro/km

Jahr

Jahresleistung

AfA-Betrag

Buchwert

31.12.2010

50.000 km

25.000,00 Euro

75.000,00 Euro

31.12.2011

35.000 km

17.500,00 Euro

57.500,00 Euro

31.12.2012

15.000 km

7.500,00 Euro

50.000,00 Euro

31.12.2013

60.000 km

30.000,00 Euro

20.000,00 Euro

31.12.2014

40.000 km

19.999,00 Euro

1,00 Euro

Der Übergang von der Leistungs-AfA zur degressiven AfA ist nicht möglich.
Der Übergang zur linearen AfA ist gestattet.

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