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"Stückzinstopf"

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Beim Erwerb von verzinslichen Wertpapieren und Investmentzertifikaten zahlt der Anleger Stückzinsen bzw. die in den Investmentzertifikaten enthaltenen Zwischengewinne. Er erzielt gewisssermaßen "negative Zinserträge", die er später mit seinen positiven Zinserträgen verrechnen könnte.

Aus diesem Grunde führt das depotführende Kreditinstitut in einer Nebenrechnung den Nachweis über die im Jahresverlauf gezahlten Stückzinsen und verrechnet diese sofort mit den erhaltenen Kapitalerträgen aus verzinslichen Wertpapieren

Zufluss für beim Kauf gezahlte

 

 

  • Stückzinsen auf Anleihen mit laufender Verzinsung und
  • Zwischengewinne  bei Investmentzertifikaten 

 

 

 

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Stückzinstopf

 

 

 

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 Abfluss bei Wertpapier-Zinserträgen:

 

 

  • vom Emittenten erhaltene Zinsen,
  • vom Käufer erhaltene Stückzinsen,
  • vereinnahmte Zwischengewinne bei Investmentzertifikaten,
  • Zinserträge bei Ausschüttung von Investmentfonds.

Wenn die im Jahresverlauf gezahlten Stückzinsen die vereinnahmten Wertpapier-Zinserträge übersteigen, ist die Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen im Rahmen der ESt-Erklärung möglich. Verbleibt dann immer noch ein Überschuss der gezahlten Stückzinsen, wird dieser als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet.

Ein Vortrag des negativen Stückzinssaldos auf das neue Jahr ist nicht möglich.