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Vollkostenrechnung im Betriebsbereich

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Das Erstellen der Betriebsleistungen verursacht Betriebskosten. Diese sind  den Kunden in Rechnung zu stellen, wenn sie durch Betriebserlöse gedeckt werden sollen.

 

Langfristig müssen sämtliche Kosten gedeckt werde. Diesem Ziel dient die Vollkostenrechnung. Mit ihrer Hilfe wird versucht, die Kosten vollständig auf die Kostenräger umzulegen.

 

Eine direkte Zuordnung zu den Kostenträgern ist nur bei einem Teil der Kosten, den Einzelkosten möglich (z.B. die Formularkosten bei der Bearbeitung beleghaft eingereichter Überweisungsaufträge).

Der übrige Teil der Kosten, die Gemeinkosten, kann nur indirekt zugeordnet werden, weil diese Kosten für mehrere Leistungen gemeinsam anfallen (z.B. die Raumkosten der Filiale oder Abschreibungen der Geschäftsausstattung).

 

Die Zuordnung der Gemeinkosten erfolgt über einen "Umweg", die Kostenstellenrechnung.

 

Im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) werden die Gemeinkosten zunächst (näherungweise) auf die Orte ihrer Entstehung, auf die Kostenstellen, verteilt..

 

Anschließend werden sie den Kostenträgern in dem Maße angelastet, wie diese bei der Leistungserstellung die Kostenstellen beansprucht haben. Das geschieht im Rahmen der Kostenträgerrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung in Kreditinstituten erfolgt somit in vier aufeinander aufbauenden Kalkulationsstufen:

 

 

 

 

4. Einzel- oder Stückleistungskalkulation
Welche Kosten verursacht die einzelne Marktleistung (Stückleistung) ?

 

 

3. Kostenträger- oder Marktleistungsartenrechnung
Welche Markleistungen tragen die Kosten?

 

2. Kostenstellenrechnung
Wo werden die Kosten verursacht?

1. Kostenartenrechnung:
Welche Kosten werden im Kreditinstitut verursacht?

 

 

 


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