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Kalkulation von Standard-Risikokosten

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Aktivgeschäfte mit Kunden sind potentiell mit Ausfallrisiken behaftet.

Diese sind bei Abschluss des Geschäfts zwar nicht erkennbar, müssen aber dennoch bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Zu diesem Zweck werden auf Basis vorliegender Vergangenheitserfahrungen kalkulatorische Ausfallquoten für die angebotenen Kreditarten berechnet:

 

Der so ermittelte Standard-Rikokostensatz geht bei jedem Neugeschäft der betreffenden Kreditart als Kostenfaktor in die Kalkulation ein.

 

Beispiel:

Der durchschnittliche Bestand an Investitionskrediten betrug in den letzten fünf Wirtschaftsjahren 560 Mio. EUR,

der tatsächliche durchschnnittliche Forderungsausfall bei Investtionskrediten betrug in den letzten fünf Jahren 11,2 Mio. EUR.

Die Standard-Riskokosten bei Investitionskrediten betragen somit

 

 

 

Kundengeschäft

Investitonskredit, Laufzeit 8 Jahre

Alternativgeschäft

Erwerb einer Bundesanleihe, 8 Jahre Restlaufzeit
Effektivzinssatz 4% p.a.

Kalulation der Preisuntergrenze:

 

Alternativzinssatz

4,00 % p.a.

+ Standardrisikokosten

2,00% p.a.

= Preisuntergrenze

6,00 % p.a.

 

 

Bei der Erfolgsermittlung mindern die Riskokosten den Konditionenbeitrag.

 

Ausfallquoten lassen sich auch für Kundengruppen, Filialen, Kundenberater usw. eritteln.

Sie werden für das Einzelgeschäft u.U. durch Ratings konkretisiert.

 


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