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Absetzung für Substanzverringerung [§ 7 (6) EStG]

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... trifft insbesondere für Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Unternehmen zu, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen. Hier wird der Absetzung das Maß des eingetretenen Substanzverzehrs zugrundegelegt.