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Gliederung:
1.
Einige Besonderheiten des Jahresabschlusses von Kreditinstituten
2.
Bilanzielle Vorsorge gegen Ausfallrisiken im Kreditgeschäft
2.1
Einzelwertberichtigung auf Forderungen
2.2
Unversteuerte Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
3.
Vorsorge für allgemeine Bankrisiken
3.1 Stille
Vorsorgereserve (Vorsorgewertberichtigung nach § 340 f HGB)
3.2
Offene Vorsorgereserve nach § 340 g HGB
Vorlesungsbegleitende
Einführungsbeispiele
In der Teilklausur können
Sie sich bis zu 20 Punkte erarbeiten.
Ergänzende
Übersichten und Veranschaulichungen
Einteilung
der Vermögensgegenstände für Bewertungszwecke (§ 340e HGB)
Erläuterungen
zum Kunden-Kontokorrentkonto (*18.09.11)
Schematische
Übersicht zur Berechnung des PWB-Satzes
Staffelrechnung
zur Ermittlung des PWB-Satzes
Handelsrechtliche
Verrechnungswahlrechte und -pflichten in der GuV-Rechnung von Kreditinstituten
Übersichtsschema
zur handelsbilanziellen Risikovorsorge
Primärliteratur:
Handelsgesetzbuch
Rechnungslegungsverordnung
(RechKredV)
Formblatt 1
(Gliederung der Bilanz)
Formblatt 2 (GuV-Rechnung
in Kontenform)
Formblatt 3 (GuV-Rechnung
in Staffelform)
Schreiben
des BMFin zur steuerlichen Anerkennung von Pauschalwertberichtigungen
Sekundärliteratur
Fachbücher - ausgewählte Empfehlungen mit der Möglichkeit zur Direktbestellung von dieser Seite aus.
zur
Auffrischung: Berchnung und Buchung von Bankgeschäften auf
meiner website
Übungen
Übung
01 zur Risikovorsorge
Übung
02 zur Risikovorsorge
Noch
Übungen zur Risikovorsorge und zu Verrechnungen
in der GuV-Rechnung

Ergänzendes, Weiterführendes,
Hilfreiches
Voraussetzungswissen:
Grundfragen
des Jahresabschlusses
Relevante
Themen auf meinen Seiten:
Grundfragen
des Jahresabschlusses der Kreditinstitute auf meinen Seiten.
Die dort
dargestellten Inhalte gehen z.T. über das Pensum unserer Veranstaltung
hinaus.
Ihren
Schwerpunkt sollten Sie beim Studium auf bilanzielle Risikovorsorge
legen, also auf
Zugelassene
Hilfsmitel in der Klausur:
- Unkommentierte
Gesetzes- und Verordnungstexte.
Ich empfehle, das HGB, die
RechKredV mit den Anhängen und das Schreiben des BMFin zur steuerlichen
Anerkennung von Pauschalwertberichtigungen mitzuführen.
- Taschenrechner

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